Sie sollten darauf achten das Sie die Freigrenzen für eine zollfreie Einfuhr nicht überschreiten.
Andernfalls sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Die vom deutschen Zoll festgelegte Freigrenze für sonstige Waren beträgt 430 Euro.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch ,für Angehörige oder als Geschenk bestimmt sein.
Die Waren dürfen nicht zu einem gewerblichen Zweck bestimmt sein.
Mengen- und Wertgrenzen:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke
* wenn der Einführende mindestens 17 Jahre alt ist:
* -1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumprozent oder mehr oder
* -2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumprozent oder
* -eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
* -4 Liter nicht schäumende Weine und
* -16 Liter Bier
Tabakwaren
wenn der Einführende mindestens 17 Jahre alt ist:
* 200 Zigaretten oder
* 100 Zigarillos oder
* 50 Zigarren oder
* 250 g Rauchtabak oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
.
andere Waren
* Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 EUR
* Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR
Die Wertgrenzen mehrerer Personen können nicht addiert werden.
Falls die von Ihnen eingeführten Waren die oben angebenen Grenzen überschreiten, sind Einfuhrangaben zu entrichten.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Webseite des deutschen Zoll